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Regelungen für Bärensee und Wertach

Mit wie vielen Ruten darf ich angeln? Wo liegen die Gewässergrenzen und welche Schonmaße gelten in Bärensee, Wertach und Mühlbach? Hier geben wir alle Informationen zur Fangordnung.

Hier die Fangordnung als PDF herunterladen

Bärensee: Angelerlaubnis vom 01.01. bis 31.12.

Von 35m oberhalb des Gittermasten auf der Landzunge (südliche Grenze) bis zum Kraftwerk Bärensee. Zugelassen ist der gleichzeitige Gebrauch von zwei Handangeln mit je einem Vorfach.

Wertach Abschnitt 1: Angelerlaubnis vom 01.01. bis 31.12.

Vom 01.10. bis 30.04. ist das Fischen mit Wurm verboten.
Vom Kraftwerk Bärensee bis Einlauf Kunstanstaltenkanal. Zugelassen ist eine Handangel mit einem Vorfach. Am Tag des Mühlbachabfischens und den folgenden 13 Kalendertagen ist der Wertach Abschnitt 1 gesperrt!

Wertach Abschnitt 2: Angelerlaubnis vom 01.05. bis 31.12.

Ab Einlauf Kunstanstaltenkanal bis zum Einlauf Mühlbach in die Wertach, einschließlich Kunstanstalt-Kanal. Zugelassen ist eine Handangel mit einem Vorfach und Einzelhaken. Nur Kunstköder und das Fischen mit totem Köderfisch ab 15 cm sowie Hechtkunstködern ab 15 cm ist ganzjährig erlaubt. Am Tag des Mühlbachabfischens und den folgenden 13 Kalendertagen ist der Wertach Abschnitt 2 gesperrt!

Wertach Abschnitt 3: Angelerlaubnis vom 01.01. bis 31.12.

Vom Einlauf des Mühlbaches in die Wertach bis zum Wehr bei der Papierfabrik Kolb, mit Hinterwasserkanal. Zugelassen sind zwei Handangeln mit je einem Vorfach.

Wertach Abschnitt 4: Angelerlaubnis vom 01.01. bis 31.12.

Unterhalb am Wehr Papierfabrik Kolb bis zur unteren Fischereirechtsgrenze bei Fluss-km 66,7 (Einlauf Hofängerbach) mit Werkkanal (Leinauer Kanal) vom Ausfluss der Wertach bei Flst.1454 bis Fischereirechtsgrenze bei Flst. 3142 (Grenzschild). Zugelassen sind zwei Handangeln mit je einem Vorfach.

Mühlbach: Angelerlaubnis vom 01.05. bis 30.09.

Ab Hirschzeller Wehr bis zum Turbineneinlauf der Fa. Momm. Zugelassen ist eine Handangel mit einem Vorfach. Nur Kunstköder mit Einzelhaken erlaubt.

Zur Wahrung des Hegeziels sind folgende Fischarten ohne Fangbeschränkung zu entnehmen und in den Fangmeldungen (Fangbuch/Jahresfangmeldung) zu erfassen:

  • Brachse

  • Rotauge

  • Barsch

    gem. AVFiG §11 Abs. 8

Schonzeiten und Schonmaße

Aus den gesamten Vereinsgewässern dürfen pro Tag 3 Fische die einer Schonzeit/ einem Schonmaß unterliegen entnommen werden. Einschränkung: Es dürfen pro Tag maximal 2 Salmoniden entnommen werden.

Jegliches Hältern lebender Fische ist untersagt!

 

Für den Hechtfang in der gesamten Wertach und Mühlbach sind Schonzeit, Schonmaß und Menge aufgehoben.

Alle Fischarten die einer Fangbeschränkung unterliegen sind nach dem Fang sofort in das Fangbuch einzutragen, Tages- bzw. Wochenkarten sind entsprechend zu verwenden.

 

Das Fischen vom Segelboot und das Fischen unter Verwendung eines Echolotes ist nicht erlaubt.

Angelplätze sind sauber zu hinterlassen, Feuerstellen jeder Art sind verboten! Es gelten die Bestimmungen der Verordnung des Bezirkes Schwaben über das Landschaftschutzgebiet „Bachtel- und Bärensee“ sowie die „Verordnung der Stadt Kaufbeuren über den Schutz der Wertachauen bei Hirschzell“.

Fangordnung

Angelschwimmer

Noch Fragen offen?

Dann nimm doch direkt Kontakt mit unserem Vorstand auf.

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