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Mitgliedschaft und Anträge

Wie werde ich Mitglied im Fischereiverein Kaufbeuren? Welche Erlaubnisscheine stellt der Fischereiverein aus?

Hier geben wir Antworten auf die dringendsten Fragen von Interessenten und Neumitgliedern.

Informationsblatt Angelfischerei und Mitgliedschaft zum Download.

Fischereierlaubnisscheine

Der Kreisfischereiverein Kaufbeuren e.V. ist Pächter des staatlichen Fischereirechtes „Bärensee und Wertach“. Zur Ausübung der Angelfischerei können Jahreskarten, Wochenkarten und Tageskarten ausgegeben werden. Jahreserlaubnisscheine werden auf Antrag zugeteilt, dieser Antrag begründet kein Recht auf Erteilung einer Fischereierlaubnis in einem der Vereinsgewässer. Naturgemäß werden bei der Zuteilung der Erlaubnisscheine die Mitglieder des Kreisfischereiverein Kaufbeuren e.V. vorrangig behandelt

Jahres-Fischereierlaubnisscheine für Mitglieder im Sinne der Vereinssatzung sind jährlich neu zu beantragen.

Jahreserlaubnisscheine für Gastfischer

Evtl. überzählige Jahres-Fischereierlaubnisscheine können als sog. Gästekarten an interessierte Angler zugeteilt werden, die nicht Mitglied im Kreisfischereiverein Kaufbeuren sind.
Über die Vergabe der Gästekarten im Folgejahr wird jährlich neu entschieden. Gastfischer, welche bereits in Besitz eines Jahreserlaubnisscheines sind, werden vorrangig berücksichtigt.

Jahres-Fischereierlaubnisscheine für Gäste sind jährlich neu zu beantragen.

Jugend Jahreserlaubnisscheine

Für Jugendliche, die vom 10. bis 18. Lebensjahr als Gastmitglied der Jugendgruppe des Vereins angehören können, sind Jugend-Fischerei-Jahreserlaubnisscheine erhältlich. Die aktive Teilnahme an den Jugendgruppenaktivitäten wird erwartet. Die Zuteilung erfolgt über den jährlich neu zu stellenden Antrag.

Mitgliedschaft

Im Interesse einer geordneten Fischereiausübung ist die Mitgliederanzahl begrenzt. Über die Aufnahme in den Verein wird jährlich neu entschieden. Eine Warteliste wird nicht geführt. Entscheidend ist hier das Interesse des Antragsstellers an den vielfältigen Aufgaben des Vereines, sein Verhalten während der „Gastfischerphase“ und das Vorliegen des
Aufnahmeantrages als ordentliches Mitglied.

Bootsplätze

Die Nutzung der begrenzt zur Verfügung stehenden Bootplätze ist nur ordentlichen Mitgliedern des Vereins möglich. Die Zuteilung erfolgt durch die Vorstandschaft. Ein „wildes“ Anlegen von Booten ist nicht gestattet (Landschaftsschutzgebiet).

Preise und Gebühren

Zur Deckung der entstehenden Aufwendungen erhebt der Verein Beiträge, Gebühren und sonstige Kostenersätze. Auskunft über die Höhe erteilt die jeweils gültige Gebührenordnung.

Die Abbuchung der entsprechenden Beiträge findet im Monat Januar das beantragten Jahres statt und ist die Bestätigung für die Erteilung der Fischereierlaubnis.

Eine Mitteilung über Zuteilung bzw. Ablehnung erfolgt nicht!
Der Versand der Erlaubniskarten erfolgt auf dem Postweg nach Eingang der Beiträge.

Angelschwimmer

Noch Fragen offen?

Dann nimm doch direkt Kontakt mit unserem Vorstand auf.

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