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Fischereiordnung für Jugendliche 

Je nach Alter dürfen Jugendliche unterschiedliche Gewässerabschnitte befischen. Alle Regelungen für Angler von 10 is 18 Jahre im Überblick.

Hier die Fangordnung als PDF herunterladen

10 bis 14 Jahre

Bärensee

In Begleitung eines Mitglied- oder Gästekarteninhabers.

 

Wertach 1 + 3

Nur mit Jugendleiter oder dessen Beauftragten.

14 bis 16 Jahre

Ohne Fischerprüfung

Es gilt die gleiche Regelung wie für die 10 bis 14 Jährigen (siehe oben).

 

Mit Fischerprüfung

  • 14 bis 16 Jährige dürfen in Begleitung eines Mitgliedskarteninhabers die gesamte Fließstrecke mit Ausnahme von Mühlbach und Wertach 2 befischen. 

  • In Verbindung mit dem Jugendleiter oder dessen Beauftragten kann auch Wertach Abschnitt 2 befischt werden.

  • Der Bärensee darf ohne Begleitung befischt werden.

Ab 16 Jahre

Mit bestandener Fischerprüfung

  • Ohne Begleitung: Bärensee, Wertach 1 und 3

  • Mit Jugendleiter oder dessen Beauftragten: Wertach 2

Jugend-Fangordnung

Der Mühlbach ist für alle Jugendlichen generell gesperrt!

Schonzeiten und Schonmaße

Zur Wahrung des Hegeziels sind folgende Fischarten ohne Fangbeschränkung zu entnehmen und in den Fangmeldungen (Fangbuch/Jahresfangmeldung) zu erfassen:

  •   Brachse

  •   Rotauge

  •   Barsch

    gem. AVFiG §11 Abs. 8

Aus den gesamten Vereinsgewässern dürfen pro Tag 3 Fische die einer Schonzeit/ einem Schonmaß unterliegen entnommen werden. Einschränkung: Es dürfen pro Tag maximal 2 Salmoniden entnommen werden.


In Wertach 2 gilt:
Zugelassen ist eine Handangel mit Einzelhaken.
Nur Kunstköder und das Fischen mit totem Köderfisch ab 15 cm sowie Hechtkunstködern ab 15 cm ist ganzjährig erlaubt.

 

Für den Hechtfang in der gesamten Wertach und Mühlbach sind Schonzeit, Schonmaß und Menge aufgehoben.

Alle Fischarten die einer Fangbeschränkung unterliegen sind nach dem Fang sofort in das Fangbuch einzutragen, Tages- bzw. Wochenkarten sind entsprechend zu verwenden.

 

Das Fischen vom Segelboot und das Fischen unter Verwendung eines Echolotes ist nicht erlaubt.

Angelplätze sind sauber zu hinterlassen, Feuerstellen jeder Art sind verboten! Es gelten die Bestimmungen der Verordnung des Bezirkes Schwaben über das Landschaftschutzgebiet „Bachtel- und Bärensee“ sowie die „Verordnung der Stadt Kaufbeuren über den Schutz der Wertachauen bei Hirschzell“.

Angelschwimmer

Noch Fragen offen?

Dann nimm doch direkt Kontakt mit unserem Vorstand auf.

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